Neuregelung der Mängelhaftung

MIT KV Treptow-Köpenick

Liebe Mitglieder und Freunde der MIT, sehr geehrte Damen und Herren,
die MIT begrüßt die Neuregelung der kauf-rechtlichen Mängelhaftung! Der Beschluss des Bundesrats zur Reform des Bauvertrags- und Gewährleistungsrechts ist ein wichtiges Signal für den ganzen Mittelstand.

Ab 1. Januar 2018 haftet demnach derjenige für mangelhaftes Material, der den Produktfehler zu verantworten hat. Die Reform ist ein großer Erfolg für den Mittelstand. Die bisherige Gesetzeslage war untragbar, weil der Handwerker dafür geradestehen musste, wenn ihm der Lieferant mangelhaftes Material verkauft hat. Nun müssen Lieferanten sowohl für die Materialkosten als auch für die Ein- und Ausbaukosten aufkommen. Die Mitglieder der MIT sind froh, dass die unionsgeführte Bundesregierung das Handwerk aus dieser Haftungsfalle befreit hat.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT vertritt die Interessen der Mittelständler und setzt sich für mehr Unternehmergeist in der Politik ein. Werden auch Sie Mitglied! Gründe, warum es sich lohnt, Mitglied zu werden, finden Sie unter www.mit-bund.de. Möchten Sie sich auf unseren MIT-Gästemailverteiler setzen lassen? Dann einfach Ihre Mailanschrift an kontakt@msattelkau.de schicken.

Herzlichst Ihr
Dr. Martin Sattelkau,
Vorsitzender der MIT KV Treptow-Köpenick