Der Berliner Senat hat am 20.01. die vierte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.
Die wesentliche Änderungen:
Die bisher betroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden bis einschließlich 14. Februar verlängert.
In geschlossenen Räumen ist eine medizinische Gesichtsmaske (also sogenannte OP-Maske oder sogar virenfilternde Maske der Standards KN95 oder FFP2) zu tragen:
im Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,
im Einzelhandel und in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr von allen Personen, also auch von Mitarbeitenden
während Gottesdiensten
Bei allen Versammlungen, außer solchen die ausschließlich unter Nutzung von Fahrzeugen durchgeführt werden, gilt Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung).
Gottesdienste mit mehr als zehn Teilnehmenden sind spätestens zwei Werktage vor der geplanten Durchführung dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen.
Der Leihbetrieb im Abholungsmodell für Bibliotheken ist zulässig.
Die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler der Berliner Schulen bleibt bis zum 12. Februar 2021 ausgesetzt. Damit gelten die am 8. Januar festgelegten Regelungen für die Berliner Schulen weiter. Es wird weiter eine Notbetreuung angeboten.
Die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen sind geschlossen. Alle Einrichtungen bieten einen Notbetrieb an.
Die Ausnahmen von der Einreisequarantäne nach § 22 Abs. 2-4 gelten nicht mehr für Einreisende aus Gebieten, in denen sich die neuen Virus-Mutationen verbreitet haben.
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